Nach Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind wir verpflichtet, die Namen von Stoffen mit mehr als 0,1 Massenprozent eines Stoffes in Produkten oder Verpackung zu benennen, die unter dieser Verordnung fallen. Seit Veröffentlichung der ersten Kandidatenliste sind unsere Lieferanten deshalb verpflichtet worden, die notwendigen Informationen zu liefern. Bei Erweiterung der SVHC-Liste wird zeitnah reagiert.
Für weitere Informationen zum Thema wenden Sie sich bitte an unsere REACH-Ansprechpartner.
Herrn Peter Orschler, Tel. +49 6029 / 707 580, peter.orschler@rev.de oder
Herrn Marcus Huth, Tel. +49 6029 / 707 566, marcus.huth@rev.de
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.